FAQ

Häufige Fragen im Kanton Solothurn

Kurze Antworten zu den Fragen, die bei Garten- und Baumprojekten im Kanton Solothurn am häufigsten gestellt werden.

Fragen und Antworten

Sind Sie ein Gartenbaubetrieb?

Nein. Wir sind ein unabhängiger Vermittlungsdienst und leiten Ihre Anfrage an Fachbetriebe weiter.

Wer bezahlt für die Vermittlung?

Für Sie ist die Anfrage kostenlos. Betriebe können uns für die Vermittlung vergüten.

Wie nah darf ein Baum an der Grenze stehen?

2 m in städtischen, 3 m in ländlichen Verhältnissen (§ 255 EG ZGB SO).

Wie hoch darf eine Einfriedung an der Grenze sein?

Höchstens 2 m, wenn sie auf der Grenze oder näher als 3 m steht und nichts anderes vereinbart ist (§ 262 EG ZGB SO).

Darf ich überhängende Äste abschneiden?

Nur nach schriftlicher Aufforderung mit Frist und bei erheblichem Schaden (Art. 687 ZGB).

Braucht es eine Bewilligung, um einen Baum zu fällen?

Bei geschützten Bäumen im Siedlungsgebiet ja, im Wald braucht es eine Holzschlagbewilligung des Forstdienstes.

Wann sollte ich Hecken schneiden und Bäume fällen?

Von Oktober bis Februar, ausserhalb der Brutzeit vom 1. April bis 31. Juli.

Was kostet eine Baumfällung?

Meist CHF 400 bis 1'500, mittlere Bäume mit Entsorgung CHF 600 bis 1'800. Richtwerte aus Preisportalen.

Was kostet ein Sitzplatz mit Natursteinplatten?

CHF 200 bis 400 pro m² inklusive Unterbau, laut Preisportalen.

Was kostet eine Gartengestaltung?

CHF 80 bis 300 pro m², bei einfachen Gärten CHF 50 bis 80. Für 200 m² etwa CHF 15'000 bis 30'000.

Wann ist der beste Zeitpunkt für Rasen?

April bis Mai oder September zum Säen. Rollrasen fast das ganze Jahr.

Wie viele Offerten soll ich einholen?

Zwei bis drei. Vergleichen Sie Positionen, nicht nur den Endbetrag.

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Kostenlos und unverbindlich.

Lieber per E-Mail? Schreiben Sie an garten-offerte@garten-solothurn.ch. Kostenlos und unverbindlich. Wir sind ein Vermittlungsdienst und führen keine Gartenarbeiten selbst aus.

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