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Sturmschaden im Garten: Baum umgestürzt, Äste abgebrochen

Sturmschaden Baum Solothurn – Gesägte Stammstücke als Holzstapel auf dem Rasen vor einem Gartenzaun
Beispiel: Holz nach einer Baumfällung

Kurz gesagt: Nach einem Sturm zuerst Personen und Gebäude schützen, nicht selbst mit der Motorsäge an verspannte Bäume gehen. Bei akuter Gefahr auf Strasse, Leitung oder Dach: Feuerwehr 118. Für das Aufräumen, Zersägen und eine allfällige Restfällung leiten wir Ihre Anfrage an Gartenbau- und Baumpflegebetriebe weiter. Wir haben keinen Notdienst und versprechen keine Frist.

Die ersten Schritte

  1. Abstand halten: Unter Spannung stehende Stämme und hängende Äste können schlagartig nachgeben.
  2. Gefahr melden: Baum auf Strasse oder Leitung an Feuerwehr (118) oder Elektrizitätswerk.
  3. Fotos machen, bevor etwas weggeräumt wird.
  4. Versicherung informieren, wenn das Haus, ein Auto oder ein Zaun beschädigt ist.
  5. Fachbetrieb für Räumung und Fällung anfragen, mit Fotos und Angabe der Zufahrt.

Wer zahlt?

Schäden am Haus durch einen umstürzenden Baum gelten als Sturmschaden und fallen im Kanton Solothurn unter die obligatorische Gebäudeversicherung (SGV), abzüglich Selbstbehalt. Bäume, Sträucher und das Aufräumen im Garten sind darin in der Regel nicht oder nur begrenzt versichert. Manche Hausratversicherungen decken Gartenpflanzen als Zusatz. Fällt Ihr Baum auf das Nachbargrundstück, kann Ihre Haftpflichtversicherung betroffen sein. Schauen Sie in Ihre Policen, bevor Sie Aufträge erteilen.

Grosse Linde mit voller Krone neben einem Haus im Dorf

Kosten für Räumung und Fällung

ArbeitRichtwertHinweis
Abgebrochene Äste zersägen und abführennach Aufwand, CHF 70 bis 110 pro Stunde und Personplus Entsorgung
Kleiner Baum umgestürzt, räumenCHF 250 bis 700inkl. Entsorgung
Mittlerer Baum, Restfällung und RäumungCHF 600 bis 1'800gespannte Stämme brauchen Erfahrung
Wurzelteller und Stock entfernenCHF 150 bis 600fräsen oder ausgraben

Richtwerte aus Preisportalen (offrendo.ch, ofri.ch), Stand Oktober 2026. Nach grossen Stürmen sind Betriebe oft ausgelastet; Gefahrenstellen haben Vorrang vor Aufräumarbeiten.

Vorbeugen

Bäume mit Totholz, Pilzbefall am Stamm oder einseitiger Krone brechen bei Sturm eher. Eine Kontrolle durch einen Baumpfleger alle paar Jahre lohnt sich bei grossen Bäumen nahe am Haus. Mehr dazu: Bäume pflegen oder fällen. Bewilligung für Fällungen: Baum fällen: Bewilligung.

Häufige Fragen

Haben Sie einen Notdienst für umgestürzte Bäume?

Nein. Bei akuter Gefahr wählen Sie 118. Für die Räumung leiten wir Ihre Anfrage an Betriebe weiter.

Zahlt die Gebäudeversicherung den umgestürzten Baum?

Den Schaden am Haus meist ja, den Baum und das Aufräumen im Garten meist nicht. Prüfen Sie Ihre Police.

Brauche ich eine Bewilligung, um einen sturmgeschädigten Baum zu fällen?

Bei geschützten Bäumen fragen Sie die Gemeinde. Bei akuter Gefahr darf gesichert werden; dokumentieren Sie den Zustand mit Fotos.

Darf ich selbst mit der Motorsäge räumen?

Bei gespannten Stämmen raten wir dringend ab. Das ist eine der gefährlichsten Arbeiten im Garten.

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Lieber per E-Mail? Schreiben Sie an garten-offerte@garten-solothurn.ch. Kostenlos und unverbindlich. Wir sind ein Vermittlungsdienst und führen keine Gartenarbeiten selbst aus.

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