Auf einen Blick
Das Thal gehört zum Jura. Wald ist hier nie weit, und viele Grundstücke grenzen an Wald oder Weide. Für Bäume im Wald ist der Forstdienst zuständig, nicht die Gemeinde.
Waldnähe
Wer ein Grundstück am Waldrand besitzt, hat Vorteile und Pflichten. Fällungen im Wald brauchen eine Holzschlagbewilligung des Forstdienstes, auch im Privatwald; zuständig ist der Revierförster. Bäume am Waldrand können Nachbarn und Wege gefährden. Fragen Sie einen Betrieb, ob er Erfahrung mit Waldrandpflege hat. Mehr: Bäume.
Hang und Mauer
In Tälern im Jura sind Böschungen steil. Stützmauern und Treppen sind verbreitet. Für höhere Mauern kann eine Bewilligung nötig sein. Erwähnen Sie in der Anfrage die Neigung und ob ein Zugang für Maschinen besteht.
Weide und Zaun
Grenzt das Grundstück an eine Weide, gilt: Wer Weidetiere hält, muss zum Schutz der Nachbarn Einfriedungen erstellen und unterhalten (§ 262 EG ZGB). Hecken und Zäune sollten deshalb mit dem Landwirt abgesprochen sein.
Häufige Fragen
Wer bewilligt eine Fällung im Wald?
Der Forstdienst. Im Privatwald kontaktieren Sie den zuständigen Revierförster.