
Kurz gesagt: Im Kanton Solothurn hängt es vom Standort ab. Im Siedlungsgebiet regeln Gemeinden den Baumschutz in Zonenplan und Baureglement, im Wald braucht es vorgängig eine Holzschlagbewilligung (Revierförster anfragen, der Kreisförster bewilligt). Hecken und Feldgehölze sind grundsätzlich geschützt. Fragen Sie vor der Fällung bei der Gemeinde nach.
Diese Seite gibt eine Orientierung. Sie ersetzt keine Rechtsberatung, und die Vorschriften der Gemeinden ändern sich. Schriftliche Auskunft der Gemeinde ist die sicherste Grundlage.
Wo steht der Baum? Die vier Fälle
| Standort | Wer entscheidet | Was tun |
|---|---|---|
| Privatgarten im Siedlungsgebiet | Gemeinde (Baureglement, Zonenplan) | Bauverwaltung fragen, ob Baum geschützt ist |
| Wald oder Waldrand | Forstdienst, Revierförster | Holzschlagbewilligung klären |
| Hecke, Lebhag, Feldgehölz, Ufergehölz | Baubehörde der Gemeinde (in der Bauzone), Kanton (ausserhalb) | Ausnahmebewilligung für Entfernen nötig, Rückschnitt erlaubt, Ersatz mindestens flächengleich |
| Schutzgebiet (z. B. Juraschutzzone mit Born und Engelberg, Gewässerraum) | Gemeinde, Kanton | Vor Eingriffen schriftlich nachfragen |
Die Stadt Solothurn als Beispiel
Die Stadt Solothurn veröffentlicht Zonenplan, Bau- und Zonenreglement (mit dem Abschnitt «Schutzgebiete und Schutzobjekte») und einen Baumschutz-Anhang. Sie können dort nachsehen, ob Ihr Baum oder Ihre Parzelle aufgeführt ist. Eine Bestätigung der Abteilung Bau und Umwelt gibt Sicherheit. Andere Gemeinden regeln das unterschiedlich: Manche haben einen Baumschutz im Baureglement, andere nicht. Prüfen Sie die Seite Ihrer Gemeinde oder rufen Sie die Bauverwaltung an.

Wald und Holzschlagbewilligung: was offiziell gilt
Für Bäume im Privatwald braucht es nach den Angaben des Kantons Solothurn eine vorgängige Holzschlagbewilligung nach § 18 des kantonalen Waldgesetzes. Zuerst kontaktieren Sie den Revierförster, der den Schlag mit Ihnen anzeichnet; der Kreisförster prüft das Gesuch. Die Bewilligung gilt zwei Jahre und ist auch bei Sturm-, Dürr- oder Käferholz nötig. Wer unsicher ist, ob die Fläche Wald ist, fragt den Förster.
Ablauf in sieben Schritten
- Baum fotografieren, Standort und Parzellennummer notieren.
- Beim Gemeinde-Bauamt nachfragen: Schutz? Gesuch nötig?
- Bei Wald: Förster kontaktieren.
- Gründe festhalten: krank, morsch, im Weg, Gefahr.
- Gesuch einreichen und Ersatzpflanzung anbieten, wenn nötig.
- Offerte beim Baumpfleger einholen.
- Nach der Fällung: Entsorgung und Ersatz organisieren.
Unfall und Gefahr: Wann darf sofort gehandelt werden?
Droht ein Baum zu stürzen, sichern Sie den Bereich und rufen Sie die Feuerwehr (118). Sofortmassnahmen zur Gefahrenabwehr sind in der Regel möglich. Melden Sie der Gemeinde danach, was geschehen ist, und halten Sie die Lage mit Fotos fest. Als Baumeigentümer können Sie bei mangelndem Unterhalt haften (Werkeigentümerhaftung, Art. 58 OR). Fragen Sie im Zweifel Ihre Haftpflichtversicherung.
Kosten
Preisportale nennen für Baumfällungen CHF 400 bis 1'500 je nach Höhe, Standort und Zugänglichkeit; Baumschnitt kostet CHF 100 bis 1'000 je Baum. Gesuchsgebühren der Gemeinden sind unterschiedlich; fragen Sie danach. Ersatzpflanzungen kosten je nach Grösse einige hundert Franken.

Alternativen zur Fällung
- Kronenpflege oder Totholzentfernung
- Kronensicherung statt Fällung bei instabilen Bäumen
- Rückschnitt bei Konflikt mit Nachbarn: siehe Recht: Bäume und Hecken
- Umpflanzung kleinerer Bäume
Was in ein Fällgesuch gehört
- Parzellennummer und Adresse
- Baumart, Höhe und Stammumfang (ungefähr)
- Fotos des Baums und seines Umfelds
- Grund der Fällung: Krankheit, Gefahr, Bauvorhaben
- Vorschlag für Ersatzpflanzung
- Gutachten einer Fachperson, wenn vorhanden
Je klarer der Grund belegt ist, desto einfacher entscheidet die Behörde. Ein kurzes Gutachten eines Baumpflegers hilft bei Zweifeln.
Ersatzpflanzung: was üblich ist
Wo eine Bewilligung erteilt wird, verlangen Gemeinden häufig Ersatz am selben Standort oder gleichwertig anderswo. Fragen Sie nach Art, Mindestgrösse und Frist. Pflanzen Sie standortgerecht und mit Abstand zur Grenze.
Wann Sie rasch handeln müssen
Bei akuter Gefahr, etwa nach einem Sturm, ist rasches Handeln wichtig. Sichern Sie, rufen Sie bei Gefahr die Feuerwehr (118) und dokumentieren Sie. Alles andere lässt sich planen; im Winter sind Betriebe besser verfügbar.
So regeln es einzelne Gemeinden: fünf Beispiele
| Gemeinde | Regel nach veröffentlichtem Reglement |
|---|---|
| Stadt Solothurn | Baumschutz-Anhang, Schutzobjekte im Zonenreglement, Altstadt: alte und grosse Bäume besonders beachten |
| Olten | Entwurf (Mai 2026): einheimische Bäume ab 100 cm Stammumfang, Fällbewilligung, Ersatzpflicht |
| Grenchen | Wertvoller Baumbestand erhalten, bei Abgang gleichwertiger Ersatz |
| Dornach | Im Zonenplan bezeichnete Einzelbäume und Baumgruppen geschützt; Genehmigung der Kommission, Ersatz |
| Balsthal | Im Zonenplan bezeichnete Bäume nur mit Bewilligung der Baukommission, Ersatz an gleicher Stelle |
Hecken und Ufergehölze: was der Kanton verlangt
Hecken und andere Lebensräume bedrohter Arten sind nach der kantonalen Natur- und Heimatschutzverordnung grundsätzlich geschützt: Entfernen oder Vermindern ist verboten, sachgemässes Zurückschneiden erlaubt. Für das Entfernen braucht es eine Ausnahmebewilligung; in der Bauzone entscheidet die Baubehörde der Gemeinde, ausserhalb der Bauzone das Bau- und Justizdepartement. Der Ersatz muss mindestens flächengleich mit einheimischen, standortgerechten Gehölzen erfolgen. Bei Ufergehölzen an Flüssen und Bächen gilt § 39 der Verordnung.
Dokumentation: Was Sie aufbewahren sollten
- Foto des Baums vor der Massnahme
- Schriftliche Auskunft oder Bewilligung der Gemeinde
- Offerte und Rechnung des Betriebs
- Nachweis der Ersatzpflanzung
- Bei Gefahr: Datum und Fotos der Situation
Diese Unterlagen helfen, falls später Fragen zur Rechtmässigkeit oder zu Schäden auftauchen.
Häufige Fragen
Brauche ich im Kanton Solothurn eine Bewilligung für die Baumfällung?
Das hängt vom Standort ab. Im Siedlungsgebiet regelt die Gemeinde den Baumschutz, im Wald braucht es eine Holzschlagbewilligung. Fragen Sie vor der Fällung nach.
Wo finde ich Informationen zum Baumschutz?
Auf der Website Ihrer Gemeinde (Zonenplan, Baureglement) und bei der Bauverwaltung. Die Stadt Solothurn stellt Plan und Baumschutz-Anhang online.
Darf ich eine Feldhecke entfernen?
Nicht ohne Ausnahmebewilligung. Hecken und Feldgehölze sind grundsätzlich geschützt; sachgemässes Zurückschneiden ist erlaubt. Wird eine Hecke entfernt, ist Ersatz mit einheimischen Gehölzen nötig (mindestens flächengleich). In der Bauzone entscheidet die Baubehörde der Gemeinde.
Muss ich einen gefällten Baum ersetzen?
Das ist bei Bewilligungen oft Auflage. Fragen Sie bei der Gemeinde nach.